AKTION GEGEN UNANGEMESSENEN SPRACHGEBRAUCH

Was folgt auf den Begriff »Klimahysterie«?

Im vergangenen Jahr wurde der Begriff »Klimahysterie« zum Unwort des Jahres gekürt. Mit dem Wort würden laut Jury Klimaschutzbemühungen und die Klimaschutzbewegung diffamiert sowie Debatten diskreditiert. Der Begriff war in der politischen Debatte insbesondere von AfD-Politikern immer wieder genutzt worden. Die Jury kritisierte neben »Klimahysterie« auch die Begriffe »Umvolkung« und »Ethikmauer«.

»Absonderung«, »Systemling“, »Wirrologen« oder »Grippchen«, sind unter anderem nach Angaben der Jury zum Thema Corona-Pandemie eingegangen. Am häufigsten seien aber »systemrelevant« (180) und »Querdenker« (116) zum fast alles beherrschenden Thema des Jahres 2020 vorgeschlagen worden. Es gab aber auch Vorschläge aus anderen Themengebieten. So seien im Zusammenhang mit Migration »Abschiebepatenschaft«, »Ankerkinder“ oder »Migrationsabwehr« vorgeschlagen worden.

Das Unwort des Jahres 2020 ist verkündet. Die sprachkritische Aktion soll auf unangemessenen Sprachgebrauch aufmerksam machen und so sensibilisieren. Dieses Jahr gibt es ein Novum. Das Unwort des Jahres 2020 steht fest – dieses Jahr ist die Wahl erstmalig auf ein »Unwort-Paar« gefallen:

Rückführungspatenschaften
Corona-Diktatur

Eine Jury hat sich für das Unwort-Paar aus Vorschlägen von Einsendungen entschieden. »Mit dieser Doppelwahl will die Jury zudem erneut verdeutlichen, dass die »Unwort-Wahl« keineswegs als Zensurversuch zu verstehen ist, wie ihr gelegentlich unterstellt wurde, sondern als Anlass zur Diskussion über den öffentlichen Sprachgebrauch und seine Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben«, heißt es in der Pressemitteilung.

Unwort des Jahres 2020 – Die Begründung der Jury im Wortlaut

»Mit »Rückführungspatenschaften« (41x vorgeschlagen) wurde im September 2020 von der EU-Kommission ein neuer Mechanismus der Migrationspolitik bezeichnet: Die EU-Staaten, die sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, sollen ihrer »Solidarität« mit den anderen Mitgliedern der EU dadurch gerecht werden, dass sie die Verantwortung für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen. Dies als »Rückführungspatenschaften« zu bezeichnen, hält die Jury für zynisch und beschönigend: Der ursprünglich christlich geprägte, positive Begriff der Patenschaft steht für Verantwortungsübernahme und Unterstützung im Interesse von Hilfsbedürftigen. In der Zusammensetzung mit dem – ebenfalls beschönigend für »Abschiebung« gebrauchten – Wort »Rückführung« wird suggeriert, »dass Abschieben eine gute menschliche Tat« (Zitat aus einer Einsendung) sei. 

Das Wort »Corona-Diktatur« (21x vorgeschlagen) wurde seit Beginn des öffentlichen Diskurses um den politischen Umgang mit der Pandemie von der selbst ernannten »Querdenker«-Bewegung und insbesondere von deren rechtsextremen Propagandisten gebraucht, um regierungspolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu diskreditieren. Dass der Ausdruck auf Demonstrationen verwendet wird, die – anders als in autoritären Systemen! – ausdrücklich erlaubt sind, stellt schon in sich einen Widerspruch dar. Zudem verharmlost der Ausdruck tatsächliche Diktaturen und verhöhnt die Menschen, die sich dort gegen die Diktatoren wenden und dafür Haft und Folter bis hin zum Tod in Kauf nehmen oder fliehen müssen. Dies erscheint umso problematischer, als das Schlagwort oft von denen verwendet wird, die – wie es in einer Einsendung heißt – »ja selbst und zum Teil ganz offen auf die Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten und der sie repräsentierenden Verfassung zielen«. Der Ausdruck macht es zudem schwieriger, berechtigte Zweifel an einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie offen und konstruktiv zu diskutieren.«

Unwort des Jahres: Die Grundsätze der Aktion

  • Weil sie gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen (z. B. Geschwätz des Augenblicks für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche),
  • Weil sie gegen Prinzipien der Demokratie verstoßen (z. B. alternativlos als Haltung/Position in der politischen Diskussion, um eine solche zu vermeiden und sich der Argumentationspflicht zu entziehen),
  • Weil sie einzelne gesellschaftliche Gruppen diskriminieren (z. B. durch unangemessene Vereinfachung oder Pauschalverurteilung, wie etwa Wohlstandsmüll als Umschreibung für arbeitsunwillige ebenso wie arbeitsunfähige Menschen),
  • Weil sie euphemistisch, verschleiernd oder gar irreführend sind (z. B. freiwillige Ausreise als Behördenterminus für die nur bedingt oder gar nicht freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern in ihre Heimatländer aus Abschiebehaftanstalten).

Ursprungstext: (AFP,dpa,ml)
Bearbeitet von Michael Rasch