Ver.di hat die Betriebsratswahl bei einer Servicegesellschaft erfolgreich angefochten. Eine konkurrierende Liste war aufgrund ihrer Namensgebung zum Verwechseln ähnlich, sodass der Wahlvorstand sie nicht hätte zulassen dürfen.

Wer ein erfolgreiches Produkt am Markt platziert hat, sieht sich oft mit Nachahmungen konfrontiert. Er kann sich dann mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts gegen Plagiate wehren. So hat der Bundesgerichtshof erst vor kurzem entschieden, dass es nur eine quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen geben darf. Ein solcher Markenschutz besteht auch im politischen Wettbewerb im Betrieb.

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